Spezial / Kursdetails
211W 006 Haftung für die Pflegekosten
Beginn | Di., 20.04.2021, 19:30 - 21:00 Uhr |
Kursgebühr | 10,00 € |
Dauer | 1 Abend |
Kursleitung |
Monika Blümel
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"Eltern übertragen Haus oder Hof und werden Pflegefall - müssen die Kinder bezahlen?"
Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder durch sinnvolle Übertragung von Häusern und Wohnungen ganz oder teilweise schützen. Entscheidend ist hier immer das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln.Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät.
Kursort
VHS 211
Stadtplatz 3084137 Vilsbiburg
Termine
Datum
20.04.2021
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Stadtplatz 30,
VHS, 211