Vortrag: Haftung für die Pflegekosten
"Eltern übertragen Haus oder Hof und werden Pflegefall - müssen die Kinder bezahlen?"
Der Sozialhilfeträger kann auf vorhandenes Vermögen eines Pflegebedürftigen zugreifen. Die Familie hat es in der Hand erspartes Vermögen durch entsprechende Übergabeverträge von landwirtschaftlichen Betrieben oder durch sinnvolle Übertragung von Häusern und Wohnungen ganz oder teilweise zu schützen. Entscheidend ist hier immer das vorsorgende, rechtzeitige und auch überlegte Handeln. Wenn der Pflegefall bereits entstanden ist, ist es oft zu spät.
| Kursnummer | 262W006 |
| Beginn | Mo., 26.10.2026, um 19:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
vhs 301 Stadtplatz 30, 84137 Vilsbiburg |
| Kursleitung |
Monika Blümel
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| Entgelt | 12,00 € |
Kurstermine 1
| – | Datum | Ort |
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| 1 | Montag • 26.10.2026 • 19:00 - 20:30 Uhr | vhs 301 |